TELEMEDIENGESETZ (TMG)
Das Telemediengesetz (TMG) regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste und Online-Angebote, wie Websites, Blogs oder Social-Media Profile.
Im Influencer-Kontext ist das TMG vor allem in Bezug auf die Impressumspflicht relevant. Influencer, die ihren Account geschäftlich nutzen – also zum Beispiel Kooperationen eingehen oder Produkte bewerben – gelten als Anbieter von Telemedien und müssen ein leicht auffindbares Impressum bereitstellen.
Das Impressum muss bestimmte Angaben enthalten, wie Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten, damit Follower und Behörden nachvollziehen können, wer hinter dem Account steht.
Das TMG ergänzt damit andere gesetzliche Regelungen wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit im digitalen Raum. Für Influencer gehört es daher zur professionellen Nutzung von Social-Media, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
