GESETZ GEGEN UNLAUTEREN WETTBEWERB (UWG)
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt in Deutschland, was im Wettbewerb zwischen Unternehmen erlaubt ist und was nicht. Ziel ist es, sowohl Verbraucher als auch Mitbewerber vor irreführenden, unfairen oder aggressiven Geschäftspraktiken zu schützen.
Im Influencer-Marketing spielt das UWG eine zentrale Rolle, insbesondere bei der Kennzeichnung von Werbung. Influencer dürfen ihre Follower nicht täuschen – kommerzielle Inhalte müssen klar als solche erkennbar sein. Wenn Werbung nicht eindeutig gekennzeichnet ist oder wie eine private Empfehlung wirkt, kann das als unlauterer Wettbewerb gewertet werden.
Auch irreführende Aussagen, zum Beispiel über Produkte, Wirkungen oder Preise, sind nach dem UWG unzulässig. Das betrifft etwa übertriebene Versprechen oder das Verschweigen wichtiger Informationen.
Für Influencer bedeutet das konkret: Transparenz und Ehrlichkeit sind Pflicht. Kooperationen müssen klar gekennzeichnet werden, und Inhalte dürfen die Follower nicht in die Irre führen. Verstöße gegen das UWG können Abmahnungen, Geldstrafen oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Damit ist das UWG eine wichtige rechtliche Grundlage für professionelles und verantwortungsbewusstes Arbeiten im Influencer-Marketing.
