SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand nach außen als Selbstständige oder Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer arbeitet. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie die Zusammenarbeit in der Praxis aussieht.
Models arbeiten in der Regel selbstständig: Sie nehmen einzelne Aufträge für verschiedene Kunden an und tragen ihr eigenes unternehmerisches Risiko. Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit können dagegen sein:
- Du arbeitest dauerhaft und fast ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber.
- Du bist an feste Arbeitszeiten und Weisungen gebunden, ähnlich wie Angestellte.
- Du bist fest in die Abläufe des Unternehmens eingebunden, zum Beispiel als festes Hausmodel für Fittings.
- Du trägst kein eigenes unternehmerisches Risiko und kannst Aufträge praktisch nicht ablehnen.
Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, gilt die Tätigkeit als Beschäftigung. Dann muss der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, unter Umständen für mehrere Jahre rückwirkend. Wer Klarheit möchte, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Beratung durch Steuerberatung oder Anwalt.
Als Model arbeitest Du in der Regel selbstständig für wechselnde Kunden. Das Thema kann aber relevant werden, wenn Du über lange Zeit fast nur für einen Kunden tätig bist, etwa als festes Showroom- oder Fitting-Model mit festen Arbeitszeiten und Weisungen, denn dann stellt sich die Frage, ob Du sozialversicherungsrechtlich noch als selbstständig giltst. Als Influencer kann das Thema relevant werden, wenn Du über längere Zeit nahezu ausschließlich für eine Marke arbeitest, etwa als Brand-Ambassador mit festen Arbeitszeiten und Vorgaben zu Ort und Ablauf. Je stärker Du in die Abläufe eines Unternehmens eingebunden bist, desto eher stellt sich die Frage nach Deinem Status. Lass solche Verträge in beiden Fällen im Zweifel prüfen, bevor Du unterschreibst.
Siehe auch: Fitting.
