REVERSE CHARGE
Reverse Charge bedeutet übersetzt „Umkehr der Steuerschuld“. Normalerweise stellt die Person, die eine Leistung erbringt, die Umsatzsteuer in Rechnung und führt sie ans Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren ist es umgekehrt: Der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer und meldet sie in seinem Land.
Für Models und Influencer wird das vor allem bei Jobs für Unternehmen im EU-Ausland relevant. Buchst Du zum Beispiel ein Shooting für eine Marke in Frankreich, stellst Du Deine Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer aus.
Auf eine solche Rechnung gehören insbesondere:
- Deine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des Auftraggebers.
- Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ bzw. „Reverse Charge“.
- Der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.
Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern musst Du außerdem in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern angeben. Bei Auftraggebern außerhalb der EU, etwa in der Schweiz oder den USA, ist die Leistung in Deutschland meist nicht steuerbar; hier gelten wieder eigene Hinweise auf der Rechnung.
Steuerrecht ist komplex und hängt vom Einzelfall ab. Kläre die genaue Rechnungsstellung deshalb am besten mit Deiner Steuerberatung.
