ÜBERSTUNDEN
Bei einem Auftrag beträgt die Arbeitszeit standardmäßig acht Stunden pro Arbeitstag, dies sollte in den AGBS festgehalten sein. Wird über diese Stundenanzahl hinaus Zeit in Anspruch genommen, werden diese als Überstunden prozentual vergütet. Damit dies geschehen kann, müssen etwaige Überstunden der Agentur unverzüglich mitgeteilt werden, bevor die Überstunden beginnen.
