Glossar

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Datenschutzrichtlinie

Einleitung

Bei Models by JNG legen wir Wert auf Ihre Privatsphäre und verpflichten uns zum Schutz Ihrer persönlichen Daten. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Ihre Daten erfassen, verwenden und schützen, wenn Sie unsere Website besuchen oder Informationen über unsere Formulare übermitteln.

Erfasste Informationen

Wir erfassen möglicherweise die folgenden Arten von personenbezogenen Daten:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Land oder Wohnort
  • Fotos oder Portfoliobilder (von Models eingereicht)
  • Alle weiteren Informationen, die über Kontakt- oder Bewerbungsformulare übermittelt werden.

Wie wir Ihre Daten verwenden

  • Die von uns erhobenen Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:
  • Prüfung von Modelbewerbungen
  • Beantwortung von Anfragen
  • Kommunikation mit Models, Kunden oder Partnern
  • Verbesserung unserer Website und unserer Dienstleistungen
  • Verwaltung von Buchungen, Kooperationen oder Castings

Datenschutz

Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Offenlegung zu schützen.

Weitergabe von Informationen

Wir verkaufen, vermieten oder tauschen keine personenbezogenen Daten mit Dritten. Informationen können jedoch an vertrauenswürdige Partner, Fotografen, Kunden oder Agenturen weitergegeben werden, sofern dies für professionelle Modelaufträge erforderlich ist.

Cookies

Unsere Website verwendet möglicherweise Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und den Website-Traffic zu analysieren. Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren, und ermöglichen es uns, die Funktionalität zu verbessern.

Dienste von Drittanbietern

Unsere Website kann Dienste von Drittanbietern wie Analysetools oder eingebettete Medien nutzen. Diese Dienste können begrenzte technische Daten wie Ihre IP-Adresse oder Browserinformationen erfassen.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht:

  • Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen
  • die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen
  • die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Kontakt

Bei Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder zur Verarbeitung Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an:

Models by JNG
E-Mail: jennifer.gehse@me.com

KÜNSTLERSOZIALKASSE

Die Künstlersozialkasse (KSK), gegründet 1982, ist eine deutsche Institution, die selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht. Sie bietet diesen Berufsgruppen eine Absicherung bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, ähnlich wie sie für Angestellte gilt – jedoch ohne, dass die vollen Kosten selbst getragen werden müssen. Die Mitglieder der KSK zahlen lediglich die Hälfte der Beiträge, während die restlichen Kosten durch die KSK aufgestockt werden.

Diese Aufstockung erfolgt zu 20 % durch einen staatlichen Zuschuss und zu 30 % durch die sogenannte Künstlersozialabgabe. Letztere wird von Unternehmen gezahlt, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. So entrichten beispielsweise Firmen, die einen Künstler engagieren, 4,2 % der Nettogage an die KSK. Der Eigenanteil, den ein Künstler monatlich zahlt, richtet sich individuell nach dem Arbeitseinkommen.

Künstler im Sinne der KSK

Der Begriff der Kunst ist breit gefächert und lässt sich nicht eindeutig abgrenzen. Dadurch ist oft unklar, wer als Künstler gilt und wer nicht. Für die Künstlersozialkasse (KSK) umfasst der Begriff jedoch weit mehr als nur klassische Berufsgruppen wie Sänger oder Journalisten. Auch kreative Berufe wie Webdesigner, Werbefachleute und Influencer zählen dazu. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gilt eine Tätigkeit dann als kreativ, wenn die Person eigenverantwortlich und nicht unwesentlich zum Erfolg eines Werkvertrages beiträgt (BSG, Urteil vom 12.05.2005, Az. B3 KR 39/04). Diese Definition könnte Models mit einschließen, da sie mit ihren Fotos oder Videos, die häufig in Kooperation mit Unternehmen veröffentlicht werden, zum Erfolg von Werbekampagnen beitragen. Ob dies eigenverantwortlich bei freier Entfaltung der Kreativität geschieht ist allerdings fraglich, da den meisten Jobs ein genaues Briefing vorausgeht. Eine eindeutige Rechtssprechung hierzu liegt nicht vor, so dass im Einzelfall entschieden werden muss. 

Da der Künstler-Katalog der KSK das klassische Model bisher nicht als Versicherungsberechtigt umfasst, raten wir unseren Newcomer Models dazu, sich freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung anzuschließen, bis sich der Schwerpunkt ihrer Arbeit herausgebildet hat, so dass zu einem späteren Zeitpunkt der Eintritt in die KSK ermöglicht werden kann.

Mehr findet Ihr auf den Seiten der Künstlersozialkasse.

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