KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die Künstlersozialkasse (KSK), gegründet 1982, ist eine deutsche Institution, die selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht. Sie bietet diesen Berufsgruppen eine Absicherung bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, ähnlich wie sie für Angestellte gilt – jedoch ohne, dass die vollen Kosten selbst getragen werden müssen. Die Mitglieder der KSK zahlen lediglich die Hälfte der Beiträge, während die restlichen Kosten durch die KSK aufgestockt werden.
Diese Aufstockung erfolgt zu 20 % durch einen staatlichen Zuschuss und zu 30 % durch die sogenannte Künstlersozialabgabe. Letztere wird von Unternehmen gezahlt, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. So entrichten beispielsweise Firmen, die einen Künstler engagieren, 4,2 % der Nettogage an die KSK. Der Eigenanteil, den ein Künstler monatlich zahlt, richtet sich individuell nach dem Arbeitseinkommen.
Künstler im Sinne der KSK
Der Begriff der Kunst ist breit gefächert und lässt sich nicht eindeutig abgrenzen. Dadurch ist oft unklar, wer als Künstler gilt und wer nicht. Für die Künstlersozialkasse (KSK) umfasst der Begriff jedoch weit mehr als nur klassische Berufsgruppen wie Sänger oder Journalisten. Auch kreative Berufe wie Webdesigner, Werbefachleute und Influencer zählen dazu. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gilt eine Tätigkeit dann als kreativ, wenn die Person eigenverantwortlich und nicht unwesentlich zum Erfolg eines Werkvertrages beiträgt (BSG, Urteil vom 12.05.2005, Az. B3 KR 39/04). Diese Definition könnte Models mit einschließen, da sie mit ihren Fotos oder Videos, die häufig in Kooperation mit Unternehmen veröffentlicht werden, zum Erfolg von Werbekampagnen beitragen. Ob dies eigenverantwortlich bei freier Entfaltung der Kreativität geschieht ist allerdings fraglich, da den meisten Jobs ein genaues Briefing vorausgeht. Eine eindeutige Rechtssprechung hierzu liegt nicht vor, so dass im Einzelfall entschieden werden muss.
Da der Künstler-Katalog der KSK das klassische Model bisher nicht als Versicherungsberechtigt umfasst, raten wir unseren Newcomer Models dazu, sich freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung anzuschließen, bis sich der Schwerpunkt ihrer Arbeit herausgebildet hat, so dass zu einem späteren Zeitpunkt der Eintritt in die KSK ermöglicht werden kann.
Mehr findet Ihr auf den Seiten der Künstlersozialkasse.
