WIE SIND EXKLUSIVVERTRÄGE RECHTLICH EINZUORDNEN?!
Exklusivverträge im Bereich von Models und Influencern sind rechtlich als Dienst- bzw. Agenturverträge mit wettbewerbsbeschränkenden Elementen einzuordnen. Sie verpflichten das Model oder den Influencer in der Regel, während der Vertragslaufzeit ausschließlich mit einer bestimmten Agentur oder ausgewählten Kunden zusammenzuarbeiten und keine konkurrierenden Kooperationen einzugehen.
Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch insbesondere im kreativen und selbstständigen Bereich strengen rechtlichen Anforderungen.
Zentral ist zunächst die konkrete Ausgestaltung der Exklusivität. Diese muss klar definieren, auf welche Bereiche sie sich bezieht – etwa nur auf bestimmte Branchen (Beauty oder Fashion), bestimmte Märkte oder sämtliche kommerzielle Tätigkeiten. Eine pauschale, uneingeschränkte Exklusivität ist rechtlich problematisch, da sie die berufliche Tätigkeit unverhältnismäßig einschränken kann.
Darüber hinaus spielt die Verhältnismäßigkeit eine entscheidende Rolle. Da Models und Influencer in der Regel selbstständig tätig sind, darf ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit nicht unangemessen eingeschränkt werden. Eine umfassende Exklusivbindung ohne entsprechende Gegenleistung – etwa durch aktive Vermittlung, Karriereaufbau oder garantierte Einnahmen – kann als unangemessene Benachteiligung gewertet werden und unwirksam sein.
Auch die zeitliche Begrenzung ist wesentlich. Exklusivverträge müssen auf einen angemessenen Zeitraum beschränkt sein. Übermäßig lange oder unbefristete Bindungen sind insbesondere im schnelllebigen Influencer- und Modelmarkt rechtlich kritisch.
Sofern es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen handelt, unterliegen diese zudem der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Klauseln, die Models oder Influencer unangemessen benachteiligen oder nicht transparent formuliert sind, sind unwirksam.
Besonders sensibel sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Diese sind nur wirksam, wenn sie inhaltlich, zeitlich und räumlich klar begrenzt sind und in der Regel eine finanzielle Kompensation (Karenzentschädigung) vorsehen, da sie die weitere Berufsausübung einschränken.
