WIE KANN ICH MICH RECHTLICH GEGEN DEEPFAKES ABSICHERN?!
In Deutschland wirst du rechtlich primär durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG), das Kunsturhebergesetz (KUG) – insbesondere §§ 22, 23 KUG – sowie ergänzend durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt.
Darüber hinaus gewinnt der AI-Act zunehmend an Bedeutung. Dieser schafft erstmals einen unionsweit harmonisierten Rechtsrahmen für den Einsatz von KI und enthält insbesondere Vorgaben zu Transparenz, Risikoklassifizierung und Compliance. Für Deepfakes und synthetische Medien sieht der AI Act ausdrücklich Kennzeichnungspflichten vor: KI-generierte oder manipulierte Inhalte müssen als solche erkennbar gemacht werden, um Täuschungen zu vermeiden.
Rechtlicher Ausgangspunkt:
Die Nutzung deines Abbilds stellt regelmäßig einen Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht sowie – je nach Konstellation – in dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Nach § 22 KUG ist die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung zulässig. Diese Einwilligung ist zweckgebunden auszulegen und im Zweifel eng zu interpretieren.
Nutzung ohne Einwilligung (auch außerhalb vertraglicher Beziehungen):
Erfolgt die Verwendung deines Bildes – insbesondere in Form von Deepfakes oder KI-generierten Derivaten – ohne wirksame Einwilligung oder über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus, stehen dir folgende Ansprüche zu:
- Unterlassungsanspruch (§§ 823, 1004 BGB analog): Anspruch auf sofortige Beendigung der rechtswidrigen Nutzung.
- Beseitigungsanspruch: Entfernung bzw. Löschung bereits verbreiteter Inhalte.
- Auskunftsanspruch: Offenlegung über Umfang, Dauer und Verbreitungswege der Nutzung.
- Schadensersatzanspruch (§ 823 BGB, Art. 82 DSGVO): Bei materiellen und immateriellen Schäden, insbesondere auch bei Rufbeeinträchtigung.
- Geldentschädigung: Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Die DSGVO kann zusätzlich eingreifen, wenn dein Bild als personenbezogenes Datum verarbeitet wird (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Daraus ergeben sich insbesondere Ansprüche auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und ggf. Widerspruch (Art. 21 DSGVO).
Der AI-Act ergänzt diesen Schutzrahmen, indem er Anbieter und Nutzer von KI-Systemen verpflichtet, Risiken zu minimieren und Transparenz sicherzustellen. Verstöße – etwa durch nicht gekennzeichnete Deepfakes – können regulatorische Sanktionen nach sich ziehen.
Rechtsdurchsetzung:
In der Praxis erfolgt die Durchsetzung regelmäßig über eine anwaltliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Bei fortdauernden oder schwerwiegenden Verstößen können einstweilige Verfügungen oder Klagen vor den Zivilgerichten erhoben werden.
In gravierenden Fällen – etwa bei ehrverletzenden oder täuschenden Deepfakes – können zusätzlich strafrechtliche Tatbestände (z. B. §§ 185 ff. StGB oder § 201a StGB) einschlägig sein.
Fazit:
Auch ohne vertragliche Grundlage ist die Nutzung deines Abbilds rechtlich streng reguliert. Deine Einwilligung stellt die zentrale Legitimationsgrundlage dar.
Disclaimer:
Die Inhalte dieser FAQ dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wenn es um (d) einen konkreten Fall geht, wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt deines Vertrauens oder melde dich bei uns – wir helfen dir gern weiter.
