WELCHE RECHTLICHEN HERAUSFORDERUNGEN GIBT ES, WENN EIN DEUTSCHER INFLUENCER FÜR EIN UNTERNEHMEN AUS DEN USA WIRBT?!
Cross-Border Werbung, bei der ein deutscher Influencer für ein Unternehmen aus den USA wirbt, birgt rechtliche Herausforderungen aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen, die beachtet werden müssen. Dabei spielen insbesondere Steuer-, Werbe-, Datenschutz- und Vertragsrecht eine Rolle.
1. Steuerrechtliche Herausforderungen
a) Einkommensbesteuerung
- Der deutsche Influencer muss Einnahmen aus der Kooperation mit dem US-Unternehmen in Deutschland versteuern, da sein Wohnsitz maßgeblich ist (Welteinkommensprinzip).
- Falls das US-Unternehmen Quellensteuer einbehält, kann das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA greifen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
b) Umsatzsteuer
- Falls der Influencer Dienstleistungen für ein Unternehmen außerhalb der EU erbringt, handelt es sich um eine umgekehrte Steuerpflicht (Reverse Charge). Der Influencer muss dies korrekt in seiner Umsatzsteuererklärung angeben.
2. Werberechtliche Herausforderungen
a) Kennzeichnungspflicht
- In Deutschland ist Werbung eindeutig zu kennzeichnen, um gegen Irreführung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorzubeugen.
- US-Unternehmen könnten weniger strenge Kennzeichnungsvorgaben haben, weshalb der Influencer sicherstellen muss, dass er die deutschen Vorschriften einhält.
b) Länderspezifische Vorschriften
- Inhalte, die in den USA rechtlich unproblematisch sind, können in Deutschland (Alkohol-, Tabak-, Glücksspielwerbung) strenger reguliert oder gar verboten sein.
- Der Influencer haftet in Deutschland für Verstöße, auch wenn die Vorgaben des US-Unternehmens anders lauten.
3. Datenschutzrechtliche Herausforderungen
a) Verarbeitung personenbezogener Daten
- Der Influencer muss sicherstellen, dass er bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der EU-DSGVO einhält.
- US-Unternehmen unterliegen häufig weniger strengen Datenschutzgesetzen. Der Influencer sollte klären, wie Daten genutzt werden, um selbst nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.
b) Datentransfers in die USA
- Wenn personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden, müssen Mechanismen wie die Standardvertragsklauseln (SCCs) eingehalten werden, da die USA kein gleichwertiges Datenschutzniveau wie die EU haben.
4. Vertragsrechtliche Herausforderungen
a) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Verträge mit US-Unternehmen enthalten oft Klauseln, die das US-Recht als maßgeblich und einen Gerichtsstand in den USA vorsehen. Das kann für den Influencer in einem etwaigen Streitfall kompliziert und kostspielig sein.
- Empfehlenswert ist die Aufnahme einer Klausel, die deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit als Grundlage festlegt.
b) Zahlungsmodalitäten
- Probleme können bei Zahlungen in Fremdwährungen auftreten, (Wechselkursverluste oder Verzögerungen).
- Es sollte geklärt werden, ob der Influencer für Überweisungsgebühren aufkommen muss.
5. Compliance und Haftung
a) Haftung für Inhalte
- Der Influencer haftet für die Inhalte, die er postet, auch wenn das Unternehmen ihm Vorgaben macht. Verstöße gegen deutsches Recht (Urheberrecht oder Jugendschutz) können zu Bußgeldern oder Abmahnungen führen.
- Besonders kritisch sind Werbeinhalte, die in Deutschland als unlauter, diskriminierend oder rechtswidrig eingestuft werden.
b) Exportkontrollvorschriften
- Falls der Influencer Produkte bewirbt, die Exportbeschränkungen unterliegen, müssen sowohl deutsche als auch US-amerikanische Vorschriften geprüft werden.
6. Empfehlungen
- Rechtsberatung: Vor Vertragsabschluss sollte der Influencer rechtliche Beratung einholen, um steuerliche und rechtliche Risiken zu minimieren.
- Transparenz: Der Influencer sollte sicherstellen, dass er deutsche Kennzeichnungs- und Datenschutzvorschriften einhält.
- Vertragsprüfung: Verträge mit US-Unternehmen sollten auf faire Bedingungen (Gerichtsstand, Haftung) überprüft werden.
- Steuerliche Optimierung: Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der sich mit internationalen Kooperationen auskennt.
Fazit:
Die Zusammenarbeit eines deutschen Influencers mit einem US-Unternehmen erfordert besondere Aufmerksamkeit, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Eine klare vertragliche Regelung und die Einhaltung deutscher Gesetze sind essenziell, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.
