WAS PASSIERT, WENN ICH ALS MODEL IM AUSLAND ARBEITE – WELCHES RECHT GILT DANN ÜBERHAUPT?!
Wenn du als Model im Ausland arbeitest, gilt nicht automatisch nur ein einziges Rechtssystem – vielmehr kommt es darauf an, welche Rechtsbereiche betroffen sind und was vertraglich vereinbart wurde. In der Praxis greifen oft mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig.
Grundsätzlich ist zunächst entscheidend, welches Recht im Vertrag festgelegt wurde. In vielen Fällen enthalten Verträge eine sogenannte Rechtswahlklausel, die bestimmt, welches nationale Recht auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet. Fehlt eine solche Regelung, wird das anwendbare Recht nach internationalen Vorschriften bestimmt – häufig ist dies das Recht des Landes, in dem die Leistung hauptsächlich erbracht wird oder in dem der Auftraggeber sitzt.
Unabhängig davon gilt jedoch: Zwingende Vorschriften des Tätigkeitslandes (also dort, wo du tatsächlich arbeitest) finden fast immer Anwendung. Dazu gehören insbesondere:
- Arbeits- und Sozialvorschriften
- Steuerrecht
- Visa- und Aufenthaltsbestimmungen
Das bedeutet konkret: Auch wenn dein Vertrag dem deutschem Recht unterliegt, musst du dich dennoch an die lokalen Gesetze im jeweiligen Land halten, in dem du arbeitest.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Behandlung. Einkünfte aus Tätigkeiten im Ausland können dort steuerpflichtig sein. Ob und wie Doppelbesteuerung vermieden wird, hängt von entsprechenden Abkommen zwischen den Ländern ab.
Auch im Bereich Sozialversicherung kann es Unterschiede geben. Innerhalb der EU gibt es koordinierte Regelungen, außerhalb der EU kann es deutlich komplexer werden.
Fazit:
Bei Auslandsjobs im Modelbereich gilt häufig eine Kombination aus vertraglich vereinbartem Recht und zwingenden lokalen Vorschriften des Einsatzlandes. Entscheidend sind der Vertrag, der Einsatzort und die jeweilige Art der Tätigkeit. Gerade bei regelmäßigen internationalen Jobs ist es sinnvoll, sich vorab rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um Risiken zu vermeiden.
