WAS PASSIERT, WENN EINE MARKE MEIN ABBILD DIGITAL WEITERVERWENDET?!
Wenn eine Marke dein Abbild digital weiterverwendet, kommt es entscheidend darauf an, ob und in welchem Umfang du dieser Nutzung zuvor zugestimmt hast. Maßgeblich sind dabei insbesondere die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte.
Grundsätzlich gilt: Dein Recht am eigenen Bild sowie deine allgemeinen Persönlichkeitsrechte bleiben auch bei digitaler und insbesondere KI-gestützter Weiterverwendung uneingeschränkt bestehen. Eine Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck, Zeitraum oder Kanal hinaus ist ohne entsprechende vertragliche Grundlage in der Regel unzulässig.
Wurde keine ausdrückliche Zustimmung für eine weitergehende digitale Nutzung – etwa Bearbeitung, Vervielfältigung, KI-Training oder plattformübergreifende Ausspielung – erteilt, kann dies einen Verstoß gegen deine Persönlichkeitsrechte darstellen. In solchen Fällen können Unterlassungs-, Auskunfts- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche bestehen.
Sofern entsprechende Rechte im Vertrag eingeräumt wurden (durch Buyout- oder umfassende Nutzungsrechtsklauseln), ist zu prüfen, wie weit diese reichen – insbesondere im Hinblick auf neue Technologien wie KI. Unklare oder zu weit gefasste Klauseln können im Einzelfall rechtlich angreifbar sein.
Daher ist es entscheidend, bereits im Vorfeld genau festzulegen, in welchem Umfang dein Abbild genutzt werden darf – insbesondere hinsichtlich digitaler Weiterverwendung, Bearbeitung und zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten.
