WAS PASSIERT MIT MEINER TEILNAHMEGEBÜHR WENN ICH KRANK BIN UND ABSAGEN MUSS?!
Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung an der Kursteilnahme ist der Teilnehmer verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren und auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis (ärztliches Attest) vorzulegen.
Bei kurzfristigen Absagen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, da der reservierte Kursplatz in der Regel nicht anderweitig vergeben werden kann. Das wirtschaftliche Risiko der Nichtteilnahme liegt insoweit beim Teilnehmer.
Ungeachtet dessen räumen wir dem Teilnehmer die Möglichkeit ein, den gebuchten Kurs zu einem späteren Termin nachzuholen, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Sollte es im Einzelfall gelingen, den freigewordenen Kursplatz kurzfristig neu zu besetzen, wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
