MUSS ICH VERTRÄGE IMMER SCHRIFTLICH ABSCHLIESSEN?!
Nein, Verträge müssen nicht immer schriftlich abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht der sogenannte Grundsatz der Formfreiheit. Das bedeutet: Ein Vertrag kann auch mündlich, per E-Mail oder sogar durch schlüssiges Verhalten (durch Annahme eines Jobs) wirksam zustande kommen.
Allerdings ist es gerade im Model- und Influencer-Bereich dringend zu empfehlen, Verträge schriftlich festzuhalten. Der Grund ist weniger die Wirksamkeit als vielmehr die Beweisbarkeit und Klarheit. Kommt es später zu Unstimmigkeiten – etwa über Vergütung, Nutzungsrechte oder Leistungsumfang – ist es ohne schriftliche Vereinbarung oft schwierig nachzuweisen, was tatsächlich vereinbart wurde.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt. Solche Formvorschriften betreffen zwar selten klassische Model- oder Influencer-Verträge, können aber bei langfristigen Bindungen, Exklusivvereinbarungen oder bestimmten Nebenabreden relevant werden. Werden diese Formvorgaben nicht eingehalten, kann der Vertrag im Zweifel unwirksam sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Viele Verträge enthalten sogenannte Schriftformklauseln, die festlegen, dass Änderungen oder Ergänzungen nur schriftlich erfolgen dürfen. Auch solche Regelungen sollten ernst genommen werden, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Fazit:
Ein Vertrag ist auch ohne Schriftform wirksam – aber ohne schriftliche Fixierung fehlt dir im Streitfall oft die wichtigste Grundlage. Deshalb gilt in der Praxis: Immer so viel wie möglich schriftlich festhalten, besonders bei Geld, Rechten und Pflichten.
