KANN ICH EINEN BEREITS UNTERSCHRIEBENEN VERTRAG WIDERRUFEN ODER KÜNDIGEN?!
Das hängt von der Art des Vertrags sowie den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen ab. Nicht jeder Vertrag kann nach der Unterzeichnung widerrufen werden, und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht in allen Fällen.
Grundsätzlich gilt: Rechtswirksam geschlossene Verträge sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten. Eine sofortige oder vorzeitige Kündigung ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Sofern kein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht besteht und kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Dies entspricht dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Vertragstreue („pacta sunt servanda“).
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag vorzeitig beendet werden kann, hängt stets von den konkreten Vertragsbedingungen sowie den Umständen des Einzelfalls ab. Aus diesem Grund empfehlen wir, alle Vertragsunterlagen sorgfältig zu lesen und offene Fragen vor der Unterzeichnung mit uns zu besprechen.
Solltest du einen bereits unterschriebenen Vertrag beenden wollen, kontaktiere uns bitte so früh wie möglich. Gemeinsam prüfen wir die vertraglichen Möglichkeiten und suchen nach einer fairen, professionellen und rechtssicheren Lösung für alle Beteiligten.
