ICH BIN ALS MODEL IM AUSLAND UND IM INLAND TÄTIG - MUSS ICH ZWEIMAL STEUERN ZAHLEN?!
Ob du als Model im In- und Ausland zweimal Steuern zahlen musst, hängt vor allem davon ab, wo du deinen steuerlichen Wohnsitz hast und in welchen Ländern du arbeitest.
Wenn dein Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, bist du hier grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du dein gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland angeben musst – also auch Gagen aus Shootings oder Jobs im Ausland. Das heißt aber nicht automatisch, dass du doppelt Steuern zahlst.
Viele Länder haben mit Deutschland sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese regeln, welches Land das Einkommen besteuern darf. Arbeitest du beispielsweise für ein Shooting physisch im Ausland, kann es sein, dass dort zunächst eine Quellensteuer einbehalten wird. In deiner deutschen Steuererklärung wird diese Steuer in der Regel angerechnet oder das Einkommen entsprechend freigestellt. Dadurch wird verhindert, dass du denselben Betrag zweimal versteuern musst.
Wichtig ist, dass du genau dokumentierst, in welchem Land du gearbeitet hast, wie hoch deine Gage war und ob im Ausland bereits Steuern einbehalten wurden. Gerade im Model- und Influencerbereich laufen Zahlungen oft über Agenturen oder internationale Produktionen, was die steuerliche Situation komplexer machen kann.
Deshalb ist es sinnvoll, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, der Erfahrung mit international tätigen Selbstständigen oder Künstlern hat. So stellst du sicher, dass du dich korrekt erklärst und dabei nicht mehr zahlst als gesetzlich vorgegeben.
