Häufig gestellte Fragen

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Datenschutzrichtlinie

Einleitung

Bei Models by JNG legen wir Wert auf Ihre Privatsphäre und verpflichten uns zum Schutz Ihrer persönlichen Daten. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Ihre Daten erfassen, verwenden und schützen, wenn Sie unsere Website besuchen oder Informationen über unsere Formulare übermitteln.

Erfasste Informationen

Wir erfassen möglicherweise die folgenden Arten von personenbezogenen Daten:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Land oder Wohnort
  • Fotos oder Portfoliobilder (von Models eingereicht)
  • Alle weiteren Informationen, die über Kontakt- oder Bewerbungsformulare übermittelt werden.

Wie wir Ihre Daten verwenden

  • Die von uns erhobenen Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:
  • Prüfung von Modelbewerbungen
  • Beantwortung von Anfragen
  • Kommunikation mit Models, Kunden oder Partnern
  • Verbesserung unserer Website und unserer Dienstleistungen
  • Verwaltung von Buchungen, Kooperationen oder Castings

Datenschutz

Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Offenlegung zu schützen.

Weitergabe von Informationen

Wir verkaufen, vermieten oder tauschen keine personenbezogenen Daten mit Dritten. Informationen können jedoch an vertrauenswürdige Partner, Fotografen, Kunden oder Agenturen weitergegeben werden, sofern dies für professionelle Modelaufträge erforderlich ist.

Cookies

Unsere Website verwendet möglicherweise Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und den Website-Traffic zu analysieren. Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren, und ermöglichen es uns, die Funktionalität zu verbessern.

Dienste von Drittanbietern

Unsere Website kann Dienste von Drittanbietern wie Analysetools oder eingebettete Medien nutzen. Diese Dienste können begrenzte technische Daten wie Ihre IP-Adresse oder Browserinformationen erfassen.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht:

  • Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen
  • die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen
  • die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Kontakt

Bei Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder zur Verarbeitung Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an:

Models by JNG
E-Mail: jennifer.gehse@me.com

ICH BIN ALS MODEL IM AUSLAND UND IM INLAND TÄTIG - MUSS ICH ZWEIMAL STEUERN ZAHLEN?!

Ob du als Model im In- und Ausland zweimal Steuern zahlen musst, hängt vor allem davon ab, wo du deinen steuerlichen Wohnsitz hast und in welchen Ländern du arbeitest.

Wenn dein Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, bist du hier grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du dein gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland angeben musst – also auch Gagen aus Shootings oder Jobs im Ausland. Das heißt aber nicht automatisch, dass du doppelt Steuern zahlst.

Viele Länder haben mit Deutschland sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese regeln, welches Land das Einkommen besteuern darf. Arbeitest du beispielsweise für ein Shooting physisch im Ausland, kann es sein, dass dort zunächst eine Quellensteuer einbehalten wird. In deiner deutschen Steuererklärung wird diese Steuer in der Regel angerechnet oder das Einkommen entsprechend freigestellt. Dadurch wird verhindert, dass du denselben Betrag zweimal versteuern musst.

Wichtig ist, dass du genau dokumentierst, in welchem Land du gearbeitet hast, wie hoch deine Gage war und ob im Ausland bereits Steuern einbehalten wurden. Gerade im Model- und Influencerbereich laufen Zahlungen oft über Agenturen oder internationale Produktionen, was die steuerliche Situation komplexer machen kann.

Deshalb ist es sinnvoll, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, der Erfahrung mit international tätigen Selbstständigen oder Künstlern hat. So stellst du sicher, dass du dich korrekt erklärst und dabei nicht mehr zahlst als gesetzlich vorgegeben.

ICH BIN ALS MODEL IM AUSLAND UND IM INLAND TÄTIG - MUSS ICH ZWEIMAL STEUERN ZAHLEN?!
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