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Datenschutzrichtlinie

Einleitung

Bei Models by JNG legen wir Wert auf Deine Privatsphäre und verpflichten uns zum Schutz Deiner persönlichen Daten. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Deine Daten erfassen, verwenden und schützen, wenn Du unsere Website besuchst oder Informationen über unsere Formulare übermittelst.

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Datenschutz

Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Deine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Offenlegung zu schützen.

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ICH BIN AUF VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE ANGEWIESEN. DARF ICH SIE ZU EINEM AUSLANDSAUFENTHALT (ON-STAY) MITNEHMEN, AUCH IN LÄNDER MIT STRENGEN EINFUHRBESTIMMUNGEN?!

Ja, in den meisten Fällen darfst Du Deine Medikamente mitnehmen, wenn Du Dich gut vorbereitest. In Ländern mit strengen Einfuhrbestimmungen kommt es vor allem auf zwei Dinge an: welchen Wirkstoff Dein Medikament enthält und welche Menge Du mitführst. Gerade bei längeren Aufenthalten wie einem On-Stay von mehreren Wochen oder Monaten solltest Du das früh klären.

Was Du grundsätzlich vorbereiten solltest

Welche Unterlagen tatsächlich vorgeschrieben sind, hängt vom Medikament und vom jeweiligen Land ab.

  • Originalverpackung mit Beipackzettel, damit Wirkstoff und Dosierung erkennbar sind. Das wird grundsätzlich empfohlen und ist in manchen Ländern vorgeschrieben.
  • Ärztliche Bescheinigung auf Englisch (bei Bedarf auch in der Landessprache) mit Deinem Namen, Wirkstoff (nicht nur Handelsname), Dosierung, Tagesmenge, mitgeführter Gesamtmenge und dem Hinweis, dass Du das Medikament für den persönlichen Gebrauch brauchst. Ob zusätzlich die Diagnose oder eine genauere Begründung erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben des Ziellandes.
  • Kopie des Rezepts, gegebenenfalls zusätzlich das Original oder weitere vorgeschriebene Nachweise.
  • Nur die Menge für die Aufenthaltsdauer, plus einen kleinen Puffer, soweit dieser erlaubt ist. Viele Länder setzen Höchstgrenzen, zum Beispiel für einen oder drei Monate. Diese dürfen auch bei längeren Aufenthalten nicht ohne entsprechende Erlaubnis überschritten werden; teilweise sind größere Mengen grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Medikamente möglichst ins Handgepäck, nicht in den Koffer. Das ist eine praktische Empfehlung, keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Beachte dabei die Transport- und Sicherheitsregeln, insbesondere für Flüssigkeiten, Spritzen oder Kühlmittel.

Worauf es besonders ankommt

Entscheidend ist, ob Dein Medikament im Zielland als Betäubungsmittel, psychotrope Substanz oder anderweitig kontrolliertes Arzneimittel gilt. Dazu zählen je nach Land zum Beispiel starke Schmerzmittel, ADHS-Medikamente, manche Schlaf- und Beruhigungsmittel, codeinhaltige Präparate und bestimmte Antidepressiva oder Antiepileptika. Nicht jedes Medikament aus diesen Gruppen unterliegt automatisch denselben Regeln. Für kontrollierte Mittel gilt:

  • Innerhalb des Schengen-Raums: Für die Mitnahme ärztlich verschriebener Betäubungsmittel bei Reisen bis zu 30 Tagen brauchst Du grundsätzlich eine Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Die füllt Dein Arzt aus, und die zuständige Behörde, häufig das Gesundheitsamt, beglaubigt sie vor der Reise. Sie gilt für höchstens 30 Tage. Für jedes Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Längere Aufenthalte musst Du gesondert abklären.
  • Außerhalb von Schengen: Es gibt keine weltweit einheitliche Regelung. Das BfArM empfiehlt für Betäubungsmittel eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem INCB-Leitfaden, ebenfalls von der zuständigen Behörde beglaubigt. Auch dieser Leitfaden sieht eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen vor. Maßgeblich bleiben die Vorschriften des Ziellandes: Je nach Land und Wirkstoff brauchst Du zusätzlich vorab eine Einfuhrgenehmigung, andere Nachweise oder darfst das Medikament überhaupt nicht mitnehmen.

Prüfe auch die Regeln der Länder, durch die Du reist oder in denen Du umsteigst. Je nach Land können Beschränkungen bereits im Transitbereich gelten.

Beispiele für streng regulierte Länder

  • Japan: Manche Wirkstoffe sind für die Mitnahme durch Reisende komplett verboten, darunter Amphetamin und Dexamfetamin, selbst mit Rezept. Andere ADHS-Wirkstoffe wie Lisdexamfetamin können mit vorheriger Genehmigung erlaubt sein. Codein-Präparate sind nicht pauschal verboten; die Anforderungen hängen unter anderem von ihrer Zusammensetzung und Einstufung ab. Für größere Mengen gewöhnlicher verschreibungspflichtiger Medikamente – grundsätzlich mehr als einen Monatsbedarf – braucht man vorab eine Einfuhrbestätigung. Für kontrollierte Wirkstoffe können unabhängig davon zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.
  • Vereinigte Arabische Emirate: Kontrollierte Medikamente können vor der Einreise online bei der zuständigen Arzneimittelbehörde, der Emirates Drug Establishment, genehmigt werden. Für einreisende Besucher ist diese Vorabgenehmigung nach den dort veröffentlichten Vorgaben optional. Vorgeschriebene Rezepte, ärztliche Berichte, Mengenbegrenzungen und gegebenenfalls Meldepflichten bei der Einreise müssen trotzdem beachtet werden. Verbotene Wirkstoffe bleiben verboten.
  • Singapur, Indonesien, China, Saudi-Arabien, Katar: Hier gelten ebenfalls besondere Regeln, vor allem für kontrollierte Medikamente. Teilweise drohen bei Verstößen harte Strafen. Ein Rezept aus Deutschland oder Unkenntnis der Vorschriften schützt nicht automatisch vor rechtlichen Folgen.

Einfuhrbestimmungen für Medikamente können sich jederzeit ändern. Informiere Dich deshalb nicht in Foren oder sozialen Medien, sondern immer bei offiziellen Stellen wie der Botschaft oder der zuständigen Arzneimittel- beziehungsweise Zollbehörde des Ziellandes. Sprich außerdem rechtzeitig mit Deiner Agentur, damit wir Dich bei der Vorbereitung unterstützen können.

So gehst Du am besten vor

  1. Botschaft oder Konsulat beziehungsweise die zuständige Behörde des Ziellandes kontaktieren und fragen, ob Dein Wirkstoff erlaubt ist und ob Du eine Genehmigung brauchst. Bei Zwischenstopps auch die Transitregeln prüfen.
  2. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das Land lesen, insbesondere die Abschnitte „Gesundheit“, „Einreise und Zoll“ und „Rechtliche Besonderheiten“.
  3. Mit Deinem Arzt sprechen: Bescheinigung ausstellen lassen, gegebenenfalls beglaubigen lassen, und klären, ob es im Zielland eine erlaubte Alternative gibt.
  4. Möglichst 4 bis 8 Wochen vorher anfangen. Genehmigungen können dauern. Beachte die jeweiligen Antragsfristen und Vorgaben dazu, wie aktuell die Unterlagen sein müssen.
  5. Agentur und Booker bei Bedarf informieren, wenn Du Unterstützung bei der Organisation brauchst. Die Details bleiben grundsätzlich Deine Privatsache. Für den Job relevante Einschränkungen oder notwendige Vorkehrungen solltest Du rechtzeitig ansprechen.
  6. Vor Ort: Klären, ob Du bei einem längeren Aufenthalt Nachschub bekommst und wie. Ein Rezept aus Deutschland wird im Ausland nicht überall anerkannt. Für das Nachsenden von Medikamenten können andere oder strengere Regeln gelten als für die persönliche Mitnahme.

Wichtig: Setz Dein Medikament auf keinen Fall eigenmächtig ab, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Wenn es im Zielland wirklich nicht erlaubt ist, besprich die Alternativen mit Deinem Arzt.

ICH BIN AUF VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE ANGEWIESEN. DARF ICH SIE ZU EINEM AUSLANDSAUFENTHALT (ON-STAY) MITNEHMEN, AUCH IN LÄNDER MIT STRENGEN EINFUHRBESTIMMUNGEN?!
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