AGENTUR-PROVISION
Die Agentur-Provision (AP) bezeichnet den Anteil, den eine Model-Agentur für die Vermittlung von Jobs vom Honorar des Models einbehält. Sie bildet eine zentrale Grundlage des Agenturgeschäfts und deckt Leistungen wie Jobvermittlung, Organisation, Verwaltung und strategische Beratung ab. Berechnet wird die Provision prozentual auf die vereinbarte Gage sowie mögliche Buyouts. Das Model erhält seine Vergütung nach Zahlungseingang des Kunden, abzüglich dieser Provision. In Deutschland liegt die Agenturprovision in der Regel bei etwa 25 %, während sie im europäischen Ausland häufig höher ausfällt – in Städten wie Mailand oder Paris können es bis zu 40 % sein.
Des Weiteren ist die Kommission das Honorar , das eine Mutter-Agentur für die Vermittlung eines Models an eine Partner-Agentur in einer anderen Stadt oder im Ausland erhebt. So ist es üblich, dass sich Agenturen für ihre verliehenen Models eine Kommission von meist 10 % der Model-Gage abtreten lassen. Dem Model wird in diesem Zuge aber keine doppelte Agenturprovision abgezogen.
